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Grundentschädigung

Festgelegt ist die Bezahlung der Abgeordneten des Niedersächsischen Landtags im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages (Niedersächsisches Abgeordnetengesetz).

Als Abgeordnete des Niedersächsischen Landtages erhalte ich eine steuerpflichtige Grundentschädigung in Höhe von derzeit 7.175,52 Euro.
Diese sogenannte Entschädigung – Diäten - muss natürlich ganz regulär versteuert werden.

Von den Nettobezügen zahle ich monatlich u.a. Kranken- und Pflegeversicherung, Partei-und Sonderbeiträge, Vereinsbeiträge, Spenden, Gewerkschaftsbeiträge usw.

Ich habe einen Büroraum im Gebäude des Niedersächsischen Landtags in Hannover. Die Grundausstattung mit Schreibtisch und Stühlen, Telefon und ein PC mit Internetzugang werden den Abgeordneten vom Niedersächsischen Landtag für die Dauer der Abgeordnetentätigkeit bereitgestellt.

Aufwandsentschädigung

Zur Begleichung der Sachausgaben (z.B. Miete Wahlkreisbüro, Autofahrten im Wahlkreis, Büromaterialkosten, Zeitungen, Porto- und Telefonkosten, Anzeigen usw.) bekomme ich eine monatliche steuerfreie Aufwandsentschädigung von 1.456,95 Euro. Euro.

Einher geht mit dieser Zahlung das Werbungskostenabzugsverbot für die Steuererklärung.

Unterbringungs- und Reisekosten im Rahmen meines Landtagsmandats werden auf Antrag und gegen Nachweis (Vorlage der Quittung) vom Niedersächsischen Landtag erstattet. Als Tagegeld erhalte ich bei Anwesenheit bei Sitzungen gegen Nachweis pro Tag 15 Euro, bei mehrtägigen Sitzungen 23 Euro.

Für Dienstreisen stellt mir der Niedersächsische Landtag eine Netzkarte der Deutschen Bahn (1. Klasse) für Fahrten in Niedersachsen und nach Berlin zur Verfügung.

Entschädigungen aus kommunalpolitischer Tätigkeit

Stadtrat Hemmingen

Als Stadtratsmitglied erhalte ich eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 87 Euro.

Die Erhöhung der Aufwandsentschädigung durch Teilnahme am elektronischen Ladungsverfahren (Papierverzicht) beträgt 19 Euro monatlich.

Für jede Sitzung, an der ich teilnehme, erhalte ich 16 Euro Sitzungsgeld.

Weitere Einkünfte

Ich habe keine weiteren Einkünfte aus anderen Tätigkeiten.